Vor allem bei Fragen nach dem richtigen Anlageinstrument für die Vermögensplanung ist eine unabhängige Beratung oberstes Gebot.
Artikel 1 Akquisationsrichtlinien
Der Mitarbeiter arbeitet auf der Basis von Empfehlungen und Werbemaßnahmen.
Er verzichtet auf jede berufswidrige Werbung.
Artikel 2 Unabhängigkeit
Grundlage der Empfehlungstätigkeit ist das Produkt- und anbieterunabhängige Dienstleistunsangebot.
Artikel 3 Individuelle Beratung
Die persönlichen Wünsche und Ziele des Kunden haben immer im Mittelpunkt der Empfehlung zu stehen. Daher hat der Mitarbeiter vor allem auf die Risiken und Chancen der unterschiedlichen Anlagen hinzuweisen.
Artikel 4 Die Grenzen der Empfehlung
Er empfiehlt seinen Kunden ausschließlich über Chancen und Risiken des Kapitalmarktes. Konkrete Anlageentscheidungen sind ausschließlich Aufgabe des Vermögesverwalters.
Artikel 5 Vertraulichkeit
Der Mitarbeiter behandelt alle ihm zugänglichen Informationen seiner Kunden absolut vertraulich.